Kirchenaustritt

Es tut uns leid, dass Sie sich unserer Gemeinde und der Kirche nicht mehr zugehörig fühlen.

Wir wissen nicht, welche Gründe Sie zu einem Austritt bewegt haben. Manchmal spielt Ärger oder Enttäuschung eine Rolle. Villeicht gibt es etwas, was unser Pfarrteam versäumt hat. 

 

Wir sind interessiert daran, es zu erfahren – als Gemeinde und Kirche. Sprechen Sie uns gerne an oder senden eine E-Mail an das Gemeindebüro. Wir sind dankbar für konstruktive Kritik.

 

Wie geht ein Kirchenaustritt.

Ihren Kirchenasutritt müssen Sie beim Amtsgericht erklären. Das örtliche Standesamt informiert unseren Gemeindekirchenrat darüber, dass Sie aus der Evangelischen Kirche und damit aus unserer Kirchengemeinde ausgetreten sind.

Bitte bedenken Sie, dass mit einem Kirchenaustritt keine krichlichen Trauungen und Trauerfeiern mehr möglich sind. Auch können Sie kein:e Taufpat:in mehr werden.

 

 

Ein letztes Wort.

Auch ohne Kirchenmitgliedschaft sind Sie uns jederzeit in unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen herzlich willkommen!

 

Und ein Wiedereintritt in unsere Gemeinde und die Kirche ist jederzeit möglich. Uns würde es freuen. 

(Wieder-) Eintritt

Sie sind getauft und möchten (wieder) in die Kirche eintreten? Senden Sie Ihren Personalausweis und Ihre Taufbescheinigung und falls verohanden Daten zum vorherigen Kirchenaustritt an unser Gemeindebüro.